Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte Anwälte zu setzen. Die Vertretung erfolgt dabei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Die Leistungen in diesem Bereich

  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Sorgerecht
  • Unterhaltsverfahren u.a.

Herr Rechtsanwalt Vollmer war dreieinhalb Jahre in der Unterhaltsabteilung des Jobcenters des Landkreises Lörrach tätig.Hieraus resultieren vertiefte Kenntniss des Unterhaltsrechte.

Konkret dargelegt erfolgte im Jobcenter die Realisierung von übergegangener Unterhaltsansprüche der Kundes des Jobcenters nach dem SGB II in Kooperation mit Rechtsanwälten sowie der Beistandschaften bei den Jugendämtern.

In diesem Bereich erfolgte also eine Tätigkeit im komplizierten Schnittstellenbereich Sozialrecht und Unterhaltsrecht. 

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DüsseldorferTabelle.pdf
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