Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie vertreten werden können.

Unsere Schwerpunkte

Privates Baurecht und Architekten- bzw. Ingenieurrecht

 

Der Bereich Privates Baurecht befasst sich mit den Rechtsverhältnisses aller an einem Bauvorhaben beteiligter Parteien im Bereich des Zivilrechtes, also der Verfolgung von Honoraransprüchen, der Gestaltung von Bauverträgen sowie der Geltendmachung von Erfüllungs-und sonstiger Ansprüche, z.B. im Hinblich auf Mängel.

Damit in einem engen Zusammenhang stehen die entsprechenden Planungsleistungen bzw.die Überwachung der Ausführung der entsprechenden Bauvorhaben.

 

Herr Rechtsanwalt Vollmer hat diesbezüglich langjährige Erfahrung.

 

Referenzen:

 

Ca. 300 Mandate im Privaten Baurecht (ausssergerichtlich und gerichtlich) bearbeitet.

 

Grundsatzentscheidung als Klägervertreter vor dem BGH 2004 zur Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB erwirkt (BGH, Urteil v.22.01.2004 -VRR ZR 267/02 (OLG Dresden)-.

 

 Klage in Urkundenprozessen bzw. ordentlichen Verfahren für Großmandanten (Baufirmen bzw. Generalunternehmer)

 

Aussergerichtliche baubegleitende Beratung

 

Selbständige Beweisverfahren als Vertreter des Auftraggebers bzw. des Auftragnehmers

 

Dozentätigkeit im Privaten Baurecht und Vergabetätigkeit an der Berufsakademie Sachsen

 

Teilnahme an Fachveranstaltungen im Bereich des Privaten Baurechts (Deutscher Anwaltsverein bzw. Insitut für Baurecht Freiburg im Breisgau.

Insolvenzrecht

 

Beratung und Vertretung im Vorfeld und während eines Verbraucher-oder Regelinsolvenzverfahrens.

 

Insbesondere:

 

Abwehr von Anfechtungsprozessen des Insolvenzverwalters im Namen eines Gläubigers

 

Insolvenzvermeidung durch die Erstellung und Vereinbarung von Schuldenbereinigungs-und Insolvenzplänen für Verbraucher und Unternehmen.

 

Unternehmen, die wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen wollen und dabei eine Eigenverwaltung anstreben, können beim Insolvenzgericht einen faktischen Gläubigerschutz von drei Monaten beantragen, wenn Sie gemäß § 270 b Insolvenzordnung u.a. durch einen Rechtsanwalt eine Bescheinigung vorlegen, dass eine Sanierung angestrebt ist und diese nicht offensichtlich aussichtslos ist.

 

Wir erstellen solche Bescheinigungen.Danach ist innerhalb von drei Monaten ein Insolvenzplan vorzulegen, der auch durch RA Vollmer erstellt werden kann.

 

Herr Rechtsanwalt Vollmer hat einen Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht in Berlin, Hamburg und Mannheim mit Erfolg absolviert und war bereits viele Jahre im aussergerichtlichen Bereich der Insolvenzberatung tätig.Die Tätigkeit der Kanzlei zielt dabei - abweichend von Kanzleien, die Insolvenzen abwickeln -primär auf die vorgerichtliche Beratung von Gläubigern und Schuldnern bei Sachverhalten mit Insolvenzbezug, z.B. um als Gläubiger insolvenzfeste Sicherheiten zu erhalten oder als Schulder mit den Gläubigern zu verhandeln u.s.w. 

 

Des Weiteren geht es darum, Gläubiger, die vom Insolvenzschuldner eine Sicherheit oder Befriedigung erhalten haben, gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters zu

vertreten.

 

Insolvenzmanagement
Hier erhalten sie nähere Informationen zum Insolvenzmanagement
kanzleiinsolvenzmanagement.doc
Microsoft Word-Dokument [31.5 KB]

Weitere Rechtsbereiche

 

Die Vertretung erfolgt außerdem bei Fragen in Bezug auf

  • Wirtschaftsrecht/Privatrecht 

 

Durch jahrelange Erfahrung in der Unternehmensberatung sind Beratungen im allgemeinen Zivilrecht sowie dem Gesellschaftrecht in kompetenter Weise möglich.

 

Auch die zivilrechtliche Beratung von Privatpersonen z.B. im Kaufrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht sind Gegenstand der Tätigkeit der Kanzlei.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 151 50915306 oder direkt per Kontaktformular.