Regel-/Verbraucherinsolvenzverfahren 

 

In einem Verbraucherinsolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung zu erreichen.

 

Dies bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und es keinen entsprechenden Schufaeintrag oder eine Eidesstattliche Versicherung gibt.

 

Oftmals kann mit den Gläubigern eine Einigung getroffen werden.

 

Schicken Sie uns eine Mail ( info@anwaltskanzlei-vollmer.de) mit der Anzahl der Gläubiger und dem monatlichen Betrag , den Sie ( auch aus Fremdmitteln) begleichen können.

 

Wir setzen uns dann mit Ihnen unverbindlich und kostenfrei in Verbindung.

 

Vollmer

 

Rechtsanwalt